1. Allgemeine Hygieneregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Wettkampfbereichs/Spielfelds.
- In Trainings- und Wettkampf-/Spielpausen ist der Mindestabstand auch im Wettkampfbereich oder auf dem Spielfeld einzuhalten.
- Körperliche Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen im Sportbereich
2. Verdachtsfälle Covid-19
- Eine Teilnahme am Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
- Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen beziehungs-weise dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
- Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
- Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Glei-ches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
3. Organisatorisches
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
- Ansprechpartnerin für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Wettkampf-/Spielbetriebs ist die Geschäftsführerin
- Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
- Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb eingewiesen.
- Vor Aufnahme des Trainings- und Wettkampf-/Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Wettkampf-/Spielbetriebs involviert sind beziehungsweise aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
- Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten, müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang an den Eingangsbereichen.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt beziehungsweise sie werden der Sportstätte verwiesen.
Bereiche
Sportanlagen
- In den Sportbereichen befinden sich nur die für den Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb notwen-digen Personengruppen:
- Sportler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Ansprechpartnerin für Hygienekonzept
- Die Einteilung der jeweiligen Gruppenzonen ist in einem Belegungsplan geregelt.
Sporthallen (Reveri / Dojo)
- In den Sporthallen befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb notwendigen Personengruppen.
- Sportler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Ansprechpartnerin für Hygienekonzept
Umkleidebereiche
- In den Umkleidebereiche haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
- Sportler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Ansprechpartnerin Hygienekonzept
- Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
- Für die Nutzung im Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
- Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen zeitversetzt beziehungsweise zeitlich getrennt.
- Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Trainingsbetrieb
Grundsätze
- Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
- Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird.
- Alle Sportler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
- Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
In der Sportstätte
- Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
- Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands außerhalb der Sportflä-chen möglich.
- Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sicherzu-stellen.
Göppingen, 16.06.2021