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Hygienekonzept Turnerschaft Göppingen

1. Allgemeine Hygieneregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Wettkampfbereichs/Spielfelds.
  • In Trainings- und Wettkampf-/Spielpausen ist der Mindestabstand auch im Wettkampfbereich oder auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen im Sportbereich

2. Verdachtsfälle Covid-19

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen beziehungs-weise dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Glei-ches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3. Organisatorisches

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartnerin für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Wettkampf-/Spielbetriebs ist die Geschäftsführerin
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Wettkampf-/Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Wettkampf-/Spielbetriebs involviert sind beziehungsweise aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten, müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang an den Eingangsbereichen.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt beziehungsweise sie werden der Sportstätte verwiesen.

Bereiche

Sportanlagen

  • In den Sportbereichen befinden sich nur die für den Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb notwen-digen Personengruppen:
    • Sportler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartnerin für Hygienekonzept
  • Die Einteilung der jeweiligen Gruppenzonen ist in einem Belegungsplan geregelt.

Sporthallen (Reveri / Dojo)

  • In den Sporthallen befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb notwendigen Personengruppen.
    • Sportler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Ansprechpartnerin für Hygienekonzept

Umkleidebereiche

  • In den Umkleidebereiche haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Sportler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Ansprechpartnerin Hygienekonzept
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Wettkampf-/Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen zeitversetzt beziehungsweise zeitlich getrennt.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird.
  • Alle Sportler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

In der Sportstätte

  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands außerhalb der Sportflä-chen möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sicherzu-stellen.

Göppingen, 16.06.2021